Das Aufstellen oder Auflegen eines Grabsteines kann helfen, der Trauer einen besonderen Ort zu gestalten. Dieses Errichten eines Erinnerungszeichens mit dem Namen des Verstorbenen macht für viele begreifbarer, dass der Abschied für dieses Leben wirklich ist.
Mit diesen Steinen ist allerdings auch eine ganz pragmatischer Aspekt verbunden: die Standsicherheit. Dazu gehört die jährliche Steinkontrolle. Da unser Friedhof in Trägerschaft der evangelischen Kirche liegt, gilt die Rechtsverordnung, die die Landeskirche Hannovers erlassen hat.
So ist auch unser Friedhof verpflichtet, nach der "technischen Anleitung Grabmal" die Standsicherheit zu überprüfen. Dazu muss das Grabmal mit einem Kipptester geprüft werden. Wir vergeben die Arbeit an eine Fachfirma, die unabhängig und fachkundig prüft.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, dass die Fachfirma die Grabstelle dazu betreten muss.
Gerade auch alte Grabsteine sollen auf diese Weise erhalten bleiben.