Wer von einem nahestenden Menschen Abschied nehmen muss, braucht viel Kraft - allein schon für die Trauer. Bei vielen wechseln sich Phasen von Erinnerung, von Schmerz, von Dankbarkeit und von Gedanken ab, ob man hätte etwas anders machen sollen. Auch das ist anstrengend.
In dieser Lage tut es oft gut, für die verstorbene Person auf Jesus Christus hoffen zu können, auf die Auferstehung und auf die neue Welt Gottes.
Gleichzeitig bleibt es kaum begreifbar, dass man nun lernen muss, mit der Lücke zu leben. Möge Gott dazu jeden einzelnen Tag die Kraft geben!
Für Themen wie diese stehen gern unsere Pastorin und unser Pastor zum Gespräch bereit - auch in den Wochen und Monaten nach der Beerdigung.
Jedes dieser Themen sind für sich schon groß genug. Doch in den Tagen nach einem Todesfall müssen noch einige weitere Fragen behandelt werden. Denn mit dem Tod beginnen für die Angehörigen einige Fristen, die unbedingt einzuhalten sind.
- Sterbeurkunde: Dieses Dokument ist das wichtigste. Es wird beim Standesamt gegen Vorlage des Totenscheins beantragt. Der Totenschein wird vom betreuenden Arzt ausgestellt. Außerdem benötigt man den Personalausweis und die Geburtsurkunde. Meist erledigt der Bestatter die Ausstellung.
- Testament: Falls es eines gibt, muss es umgehend dem Gericht - in unserer Gegend dem Amtsgericht Bad Iburg - zugestellt werden. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument, wenn es bei einer Bank oder dem Grundbuchamt liegt.
- Versicherungspolicen: Nach dem Tod hat man 48 Stunden Zeit die Versicherungen über den Tod zu informieren, falls finanzielle Leistungen zu erwarten sind.
- Rente, Verträge und Mitgliedschaften: Es können nach dem Tod Rentenansprüche bestehen, wie zum Beispiel Witwen- , Witwer-, Waisen-, oder Erziehungsreten. Außerdem müssen Abonnements, Mitgliedschaften, Handyverträge oder Stromversorgung beendet werden.
- Vorsorge und Finanzen: Es ist sinnvoll alle wichtigen Vermögensverhältnisse an einem Ort aufzubewahren um den bürokratischen Aufwand im Falle des Ablebens zu verringern. Außerdem ist eine Bankvollmacht mit dem Zusatz "über den Tod hinaus" sinnvoll, damit finanzielle Engpässe der Hinterbliebenen vermieden werden können.
- Erbschein: Zunächst muss eine Legitimation als Erbe in die Wege geleitet werden. Diese erhält man durch einen Erbschein, der beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt wird. Bsp: Bei einer Erbsumme von 200.000 € fallen 453 € kosten an. Dieser Schein ist kein Muss, solange ein notarielles Testament, eine Versorgevollmacht erstellt oder eine Immobilie im Grundbuch bereits umgeschrieben wurde.
- Auf dem Dissener Friedhof gibt es viele Möglichkeiten der Bestattung. Die Fachleute im Friedhofsbüro beraten gern.