Die Konfi-Zeit zur Vorbereitung auf die Konfirmation im Jahr 2025 mit Pastorin Susanne Holsing ist gestartet.
Weitere Informationen finden Sie hier...
Anmeldungen sind sind noch möglich! Anmeldebogen
Die Konfi-Zeit zur Vorbereitung auf die Konfirmation im Jahr 2025 mit Pastorin Susanne Holsing ist gestartet.
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Für die Anmeldung zur Konfi-Zeit werden alle Jugendlichen eines Jahrgangs im Frühjahr angeschrieben. Die persönlichen Anmeldetermine werden hier bekannt gegeben.
Die Konfi-Zeit beginnt in der Regel in der 7. Klasse oder wenn die Jugendlichen 12 Jahre alt sind. Nach den Sommerferien startet es mit Einführungsstunden. Der wöchentliche Unterricht beginnt nach den Osterferien des darauffolgenden Jahres. In den Sommerferien wird eine Konfi-Fahrt gemeinsam mit den anderen Südkreisgemeinden unternommen. Während der Konfi-Zeit gibt es Projekte und Aktionen im Lutherhaus.
Die Leitung des Konfirmandenunterrichts haben Pastorin Susanne Holsing und Pastor Jan Nagel jahrgangsweise.
Grundsätzlich ist die Konfirmation die persönliche Bejahung dessen, was Gott in der Taufe bereits geschenkt hat. Gemäß der Bibel gehört die eigene Entscheidung zur Mitgliedschaft in der christlichen Kirche dazu. Das wird in der Konfirmation nachgeholt. Säuglingskinder werden in dem Zutrauen getauft, dass sie sich eines Tages auch selbst in den Bund hineinstellen, den Gott mit ihnen geschlossen hat. Die Konfirmation gehört zur vollen Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche dazu. Möchte ein Jugendlicher/ eine Jugendliche, der oder die älter ist als das Konfirmationsalter, Mitglied in der evangelischen Kirche werden, ohne bisher getauft zu sein, so reicht hier die Taufe aus. Bestandteil der Taufe ist dann jedoch ein mit dem zuständigen Pastoren geführtes Gespräch und eine Verabredung über den Teil der Unterweisung, die sonst im Zusammenhang mit der Konfirmation geschieht - z. B. in einem Glaubenskurs.
Konfirmierte Gemeindemitglieder können Paten werden. Mit 16 Jahren können sie den Kirchenvorstand der jeweiligen Kirchengemeinde wählen, mit 18 Jahren können sie selbst in den Kirchenvorstand gewählt werden. Sie können kirchlich heiraten und eines Tages auch kirchlich bestattet werden. Konfirmierte Gemeindemitglieder haben alle Rechte, die sich für Gemeindemitglieder generell ergeben. Sie haben "Anspruch auf die geordnete Darbietung von Wort und Sakrament", wie in der Verfassung unserer Landeskirche heißt. Von daher haben sie auch das Recht, Beschwerde gegen die unsachgemäße oder fehlende Darbietung von Wort und Sakrament zu führen, wenn dies nötig und angezeigt ist. Sie haben das Recht, am Leben der Kirchengemeinde rege und intensiv teilzunehmen bzw. später ihre Kinder teilnehmen zu lassen. In Notfällen kann zudem jedes Gemeindemitglied "Aufgaben der öffentlichen Verkündigung wahrnehmen" (Art. 10 unserer Kirchenverfassung). Dazu gehören u.a. Taufen und Predigen.
Eine Sonntagspflicht oder eine Pflicht zur Teilnahme am Abendmahl gibt es in der evangelischen Kirche nicht. Es gilt die Freiheit des Glaubens. Gleichwohl werden Gemeindemitglieder auf das lutherische Bekenntnis hin konfirmiert. Daraus leitet sich die Pflicht ab, "sich zu Wort und Sakrament zu halten, ein christliches Leben zu führen und an der Förderung christlichen Glaubens, kirchlicher Gemeinschaft und Sitte tätig mitzuwirken" (Art. 9 unserer Kirchenverfassung). So wie eine Freundschaft nur lebendig bleibt, wenn sie gepflegt wird, bleibt der Glaube an Jesus Christus dann lebendig, wenn ich ihn im Austausch mit Gott und mit anderen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Jesus sagt: Himmel und Erde werden vergehen,aber meine Worte werden nicht vergehen.
Öffnungszeiten
Dienstags 16-18 Uhr
Donnerstags 10-12 Uhr